Rechtliches

Alle heimische Reptilien, Amphibien und ihre Entwicklungsstadien stehen ganzjährig unter Naturschutz.

Wer Reptilien/Amphibien wegfängt, tötet oder sie in irgendeiner anderen art absichtlich schädigt, stört macht sich strafbar.
Besonders geschützt sind die so genannten FFH Arten ( Fauna Flora Habitat Richtlinie der EU )
Hierzu gehören folgende Arten: Europäische Sumpfschildkröte, Kammmolch, Gelbbauchunke
Nicht nur Reptilien und Amphibien sind geschützt, sondern oft auch ihre Lebensräume ( 24a Biotope )
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen/nachhaltigen Beeinträchtigung eines 24a Biotop führen sind verboten.

24a Biotope:

  1. Moore, Sümpfe, naturnahe Bruch -, Sumpf- und Auwälder, Streuwiesen, Röhrichtbestände und Riede, seggen - und binsenreiche Nasswiesen;
  2. naturnahe und unverbaute Bach - und Flussabschnitte, Altarme fließender Gewässer, Hüllen und Tümpel, jeweils einschließlich der Ufervegetation, Quellbereiche, Verlandungsbereiche stehender Gewässer sowie naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees;
  3. offene Binnendünen, Zwergstrauch - und Wacholderheiden, Trocken - und Magerrasen, Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte einschließlich ihrer Staudensäume
  4. offene Felsbildungen, offene natürliche Block - und Geröllhalden;
  5. Höhlen, Dolinen
  6. Feldhecken ( länger als 20m ), Feldgehölze ( mind.250qm ), Hohlwege (mind. 1m tief, mind. 45° Böschungsneigung, Trockenmauern ( mind. 0,50 m hoch, mind. 2qm Mauerfläche ), Steinriegel ( mind. 5m land ), jeweils in der freien Landschaft.

Der neue §, der den Biotopschutz regelt, ist in erster Linie der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSChG). Er ist in Verbindung mit dem § 32 des Naturschutzgesetzes des Landes (NatSchG) anzuwenden. Alle Biotope, die bisher geschützt sind, sind auch weiterhin geschützt. Dazugekommen sind nur ein paar spezielle Biotope, wie zum Beispiel regelmäßig überschwemmte Bereiche.

FFH Arten in Baden Württemberg

FFH Lebensraumtypen

 

https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/209650/download_ffh_artenliste_021208.pdf/d99f8280-ed99-4a98-bcc1-b5e0b24228a1